Meine Rede zur zweiten Lesung des dritten Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung vom 20.09.2023. Ihr könnt sie euch auch hier beim rbb anschauen.
Drucksache zum Tagesordnungspunkt 7/7264
Vizepräsidentin Richstein:
Vielen Dank. – Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Für sie spricht Frau Abgeordnete Ricarda Budke. – Ich darf an dieser Stelle die Polizeibeauftragte des Landes Brandenburg begrüßen, Frau Inka Gossmann-Reetz. Sie ist heute in Begleitung der Polizei- und Feuerwehrbeauftragten der Stadt Bremen, Frau Sermin Riedel. – Herzlich willkommen an Sie beide und viel Spaß bei der Debatte.
(Beifall SPD, CDU, B90/GRÜNE, DIE LINKE und BVB/FW)
Frau Abg. Ricarda Budke (B90/GRÜNE):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesbehindertenbeauftragte ist auch da, die vielleicht …
Vizepräsidentin Richstein:
Sie wird aber erst zum nächsten Tagesordnungspunkt begrüßt.
Frau Abg. Ricarda Budke (B90/GRÜNE):
Sie wird zum nächsten Tagesordnungspunkt begrüßt, aber ich wollte darauf hinweisen, dass sie vielleicht auch Interesse an der Bauordnung hat, weil das durchaus ein Bereich ist, der für ihre Arbeit sehr relevant ist, auch wenn sich das Änderungsgesetz nicht explizit darauf bezieht.
Aber ich will mit meiner Rede beginnen: Erst am letzten Freitag sind in acht Brandenburger Städten wieder viele Menschen auf die Straße gegangen, um zu verdeutlichen: Um die Klimakrise aufzuhalten, müssen wir jetzt Maßnahmen ergreifen. – Genau das tun wir mit diesem Gesetzentwurf.
Brandenburg führt eine Solarpflicht ein. Das bedeutet, wir passen unsere Art und Weise zu bauen endlich an die Realität der Klimakrise an, indem wir beim Neubau von öffentlichen und gewerblich genutzten Gebäuden Solaranlagen verpflichtend machen. An dieser Stelle – darauf wurde schon hingewiesen – haben wir unseren ursprünglichen Gesetzentwurf tatsächlich sogar noch verbessert, denn es geht nun nicht mehr nur um den Neubau, sondern auch um die umfangreiche Dachsanierung. Wenn eine Erneuerung der Dachhaut vorgenommen wird, ist eine Solaranlage ebenfalls verpflichtend.
(Beifall B90/GRÜNE)
Ja, wir denken, es ist vertretbar, dass jeder einen Beitrag zur Bewältigung der Klimakrise leistet, auch weil – Nicole Walter-Mundt hat darauf hingewiesen – darauf Rücksicht genommen wird, ob wirtschaftliche und andere Kriterien erfüllt sind. So zu tun, als würden wir mit diesem Gesetzesentwurf das Bauen in Brandenburg grundlegend erschweren, ist absolut falsch,
(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)
denn viele Änderungen, die wir in diesem Gesetzentwurf umsetzen, erleichtern das Bauen und damit das Leben der Menschen in unserem Land ganz konkret. Bei Solaranlagen – Nicole Walter-Mundt hat darauf hingewiesen -, aber auch bei vielen anderen Punkten machen wir das im Sinne der Nachhaltigkeit. Wir erleichtern zum Beispiel Umnutzungen von bestehenden Gebäuden zu Wohnraum und erreichen damit mehrere Dinge: Auf der einen Seite schaffen wir Wohnraum, den wir in einigen Bereichen unseres Landes dringend brauchen, auf der anderen Seite verhindern wir aber auch Flächenversiegelungen und graue Emissionen, die beim Neubau entstehen, und wir bauen Bürokratie ab.
(Beifall B90/GRÜNE)
Gleichzeitig sorgen wir für mehr Nachvollziehbarkeit und Gerechtigkeit zwischen den einzelnen Landkreisen. Auch hier haben wir im parlamentarischen Verfahren noch einmal nachgebessert: Wir wissen, wie frustrierend Ermessensentscheidungen sein können, wenn diese in verschiedenen Landkreisen unterschiedlich getroffen werden. Deswegen legen wir fest, dass das kleine Wort „kann“ in das große Wort „soll“ geändert wird, wenn ein Gebäude gebaut wird, das den Schutzzielen der Bauordnung nicht widerspricht, damit nicht mehr diese Ungerechtigkeit besteht und man sich fragt: Wieso kann ich diesen Ausbau nicht vornehmen? – Oder: Wieso konnte ich ihn vornehmen, aber im Nachbarlandkreis wird das bei gleicher Situation nicht genehmigt?
Ich bin auch sehr froh, dass wir es in diesem Gesetzentwurf endlich geschafft haben, eine für den kulturellen Bereich sehr wichtige Änderung vorzunehmen, nämlich klar zu definieren, was bei Festivals genehmigungsfrei ist. Ich freue mich und bin sehr dankbar, dass der Verein Impuls da noch einmal mit konkreten Vorschlägen an uns herangetreten ist und mit uns gemeinsam eine Lösung gefunden hat.
(Beifall B90/GRÜNE, CDU und vereinzelt SPD)
Ich glaube, das ist ein wichtiger Beitrag und zeigt, wie gut die Kommunikation zwischen Zivilgesellschaft und Politik funktionieren kann.
Jetzt habe ich kaum noch Zeit, aber ich will schnell noch auf Änderungen hinweisen, die die den Landwirtschaftsbereich betreffen: die Klarstellung, dass mobile Hühnerställe sicherlich auch Kufen haben können und – ein kleiner Punkt – dass kleine Stauanlagen genehmigungsfrei werden. Denn die brauchen wir dringend, um Landwirtschaft und Moorschutz unter einen Hut zu bringen. Das wird in anderen Ausschüssen diskutiert, aber ich bin sehr froh, dass wir das auch in diese Änderung der Bauordnung mitaufnehmen konnten. Also vielen Dank – und ich bitte Sie herzlich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)