Meine Rede zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Niemanden auf die Straße setzen – Grundrecht auf Wohnen sichern!“ vom 14.10.2022. Ihr könnt sie euch auch hier beim rbb anschauen.
Drucksache zum Tagesordnungspunkt 7/6390
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir zwei kleine Vorbemerkungen. Zunächst freut es mich, in welch volle Reihen ich gerade schaue. Die Koalitionsfraktionen zeigen gerade eindeutig, dass sie offensichtlich gemerkt haben, dass ihnen die Mieterinnen und Mieter sehr am Herzen liegen.
(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)
Deswegen: Danke, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Sie hier sind!
Die zweite Bemerkung, die ich vorher loswerden möchte: Wir müssen nicht versuchen, jedes Thema bei jedem Tagesordnungspunkt unterzubringen, und über das Thema Energie und Atomkraft wird an anderer Stelle diskutiert. Ich will nur festhalten, dass Atomkraft nicht dazu führt, dass die Preise sinken.
(Beifall B90/GRÜNE und DIE LINKE – Zuruf von der AfD: Nein?)
Zum Antrag: Es ist Konsens – es sollte jedenfalls so sein -, dass in unsicheren Zeiten wie diesen niemand seine Wohnung verlieren darf. Deswegen begrüßen wir es auch, dass – wie in Punkt 1 des Antrags der Linken genannt – kommunale Wohnungsbaugesellschaften und übrigens auch andere Vermieter und Vermieterinnen zum Teil Mieterinnen und Mieter nicht mehr aufgrund von Zahlungsrückständen kündigen können.
Ich begrüße es explizit auch, dass der Bund genau hier Maßnahmen ergreift – es wurde schon angesprochen -, zum Beispiel, dass ein Kündigungsmoratorium für den Fall eingeführt wird, dass Mieterinnen und Mieter ihre Betriebskosten nicht mehr zahlen können. Für die Abrechnungsjahre 2021 oder 2022 sollen ordentliche und außerordentliche Kündigungen für sechs Monate ausgeschlossen werden.
Es ist aber tatsächlich so, dass beispielsweise die Initiative aus Mecklenburg-Vorpommern eine Berechtigung hat. In ihr wird der Bundesgesetzgeber aufgefordert, Anpassungen vorzunehmen, um im Fall von Mietrückständen nicht nur vor außerordentlichen, sondern auch vor ordentlichen Kündigungen, die oft hilfsweise direkt mitgeliefert werden, geschützt zu sein. Wenn einem außerordentlich gekündigt wird, ist es in der Regel so, dass die hilfsweise ordentliche Kündigung direkt angehängt wird. Deshalb ist das eine Regelungslücke, deren Schließung wir unterstützen. Die grüne Fraktion in Mecklenburg-Vorpommern hat diesem Antrag auch zugestimmt.
Der Antrag der Linksfraktion hier in Brandenburg enthält noch ein paar weitere Forderungen. Sie versuchen sozusagen, das, was im Bund oder woanders geregelt werden müsste, über die Landesebene zu regeln und mit Wohnungsmarktakteuren ein Kündigungsmoratorium über Verträge zu vereinbaren. Ich finde es ein bisschen schwierig, so zu tun, als könnten wir das eben einfach einmal über Verträge machen. Ich kann mir das, ehrlich gesagt, nicht vorstellen. Schaut man sich einmal das Bündnis für Wohnen an, stellt man fest: Da sitzen unterschiedlichste Akteure, angefangen beim BBU, der die kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen vertritt, bis hin zu Haus & Grund, der unglaublich viele Vermieterinnen und Vermieter repräsentiert.
Ich kann mir, ehrlich gesagt, nicht vorstellen, dass mit diesen Verbänden – man verhandelt da ja noch nicht mit den Unternehmerinnen und Unternehmern oder Gesellschaften, Genossenschaften usw. – wirkungsvolle Lösungen gefunden werden können. Das zeigen die Verhandlungen in Berlin gerade. Sie waren bei den Landeswohnungsbaugesellschaften von Erfolg gekrönt, ansonsten haben sie aber noch nicht zu wirkungsvollen Lösungen geführt. Aus meiner Sicht wäre es Aufgabe der Kommunen – viele von Ihnen sind in kommunalen Gremien vertreten -, auf die Wohnungsbaugesellschaften einzuwirken und mit ihnen Leitlinien zu vereinbaren.
Noch ein paar Sätze zum Rettungsschirm: Was wir hier als Herausforderung haben, ist, dass wir über unterschiedliche Rechtsformen sprechen, kommunale Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften, Private usw. usf. Ludwig Scheetz hat schon viel dazu ausgeführt, was alles vom Bund kommt. Ich will nicht wiederholen, was alles Teil der Entlastungspakete – auch des dritten Entlastungspakets – ist, die auch auf kommunale und private Unternehmen eingehen. Der Rettungsschirm in Brandenburg wird gerade noch ausgestaltet.
Ich würde bitten, genau zu prüfen, inwiefern Lösungen gefunden werden können. Zum Beispiel, Isabelle Vandre, ist die Begeisterung für das Mietshäusersyndikat eine Sache, die wir teilen. Eine Herausforderung, die wir schon anhand dieses Modells genau sehen, ist, dass Mietshäusersyndikate in der Rechtsform der GmbH errichtet werden, mit einem Verein oder zwei Vereinen als Gesellschafter, wobei das aber keine gemeinnützigen Vereine sind, und auch die GmbH ist keine gGmbH, keine gemeinnützige GmbH. Von daher habe ich noch ein paar Fragen dazu, wie wir das gut ausgestalten können.
Ich möchte zum Abschluss auf einen anderen Punkt eingehen, der in der Debatte aus meiner Sicht sehr entscheidend ist. Was tatsächlich wirkungsvoll ist und den Menschen in diesem Land helfen wird, ist die Reform des Wohngelds. Denn neben den Heizkostenzuschüssen wird es nach der Reform dreimal so viele Anspruchsberechtigte geben. Herr Scheetz hat bereits Zahlen genannt, inwiefern die Mietunterstützung für viele Menschen steigen wird.
Bei diesen Maßnahmen auch zu beachten ist, dass sie sowohl kurzfristig als auch langfristig wirken und daher dazu führen, dass viele Menschen, die schon vorher Probleme hatten, ihre Miete zu zahlen, und jetzt in eine noch schwierigere Situation gekommen sind, in der Krise nicht nur kurzfristig unterstützt werden. Wir müssen langfristige Strukturen schaffen – sie wären auch schon vorher vonnöten gewesen -, die kurzfristig und langfristig wirken und damit einen Impact haben. Auf solche Maßnahmen sollten wir uns aus meiner Sicht konzentrieren. – Herzlichen Dank.
(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)