Studentisches Wohnen, Experimentierklausel und andere Facetten – lest hier meine Rede zur Debatte um die Wohnraumförderung in der 50. Landtagssitzung.
Drucksache zum Tagesordnungspunkt: 7/4046
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Grundsätzlich möchte ich mich dem Dank anschließen, den meine Kollegin Nicole Walter-Mundt bereits der Fraktion DIE LINKE dafür ausgesprochen hat, dass sie das wichtige Thema der Wohnraumförderung auf die Tagesordnung gesetzt hat und wir uns deswegen damit parlamentarisch auseinanderzusetzen beginnen. Ich gehe davon aus, dass wir in diesem Jahr noch weiter über die Wohnraumförderrichtlinie diskutieren werden.
DIE LINKE stellt hier zehn Punkte zur Verbesserung der Wohnraumförderung im Land Brandenburg vor. Bei der Förderung ist es auch für uns ein wichtiger Punkt, dass der Anteil der Zuschüsse gegenüber den Darlehen erhöht wird. Darüber sind wir uns einig, das haben wir auch im Koalitionsvertrag festgehalten.
Auch wir Bündnisgrüne setzen uns dafür ein, dass studentisches Wohnen über die Wohnraumförderung des Landes gefördert werden kann. Studentisches Wohnen gestaltet sich anders, als es die Wohnraumförderung bisher zulässt. Auf diese unterschiedlichen Voraussetzungen muss eingegangen werden.
Ein Punkt, der mir immer besonders wichtig war, ist das gemeinschaftliche Wohnen: Hier gibt es in Brandenburg bisher – sagen wir – eine Art Experimentierklausel. DIE LINKE fordert jetzt, dass geeignete Förderprogramme geschaffen werden. Hier aber müssen wir schauen: Wird diese Experimentierklausel bisher überhaupt genutzt? Mir ist das zu unkonkret.
Hamburg als Stadtstaat hat beispielsweise eine Förderung für Baugruppen. Ich frage mich: Passt eine solche Förderung auch auf ein Flächenland wie Brandenburg, oder haben wir hier andere Voraussetzungen? Was wäre denn ein geeignetes Unterstützungsmodell für Stadt, Land und alle Altersgruppen?
Mir ist an diesem Antrag aufgefallen: Er ist aus einer sehr urbanen Perspektive geschrieben; das will ich am Beispiel der Wohneigentumsförderung darlegen:
Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass mir Fördergeld, das in genossenschaftliche, gemeinschaftliche oder kommunale Bau- und Sanierungsvorhaben fließt, am allerliebsten ist. Aber gucken wir uns einmal an, was in den letzten Jahren teils in unseren Innenstädten, gerade in Kleinstädten – mir fällt als Beispiel Friesack im Havelland ein – passiert ist: Da wird dem Leerstand mit Modellen wie Mietkauf entgegengewirkt. Hier haben wir aber das Problem, dass es sich in den Innenstädten – mir geht es explizit um Innenstädte – teils um Objekte handelt, die für kommunale Wohnungsbaugesellschaften oder Genossenschaften in der Sanierung zu kleinteilig und für strukturierte gemeinschaftliche Wohnprojekte schlichtweg zu klein sind. Da muss ich sagen: Wenn sich eine Familie oder eine kleinere Wohngemeinschaft findet, die genau dieses Objekt entwickeln will – und es ansonsten verfallen würde -, habe ich wenig Bauchschmerzen mit einer Förderung. Mir ist aber unklar, ob man so etwas dann beispielsweise aus städtebaulicher Sicht noch als gemeinwohlorientiert bezeichnen kann.
Was ich sagen will: Brandenburg hat viele Facetten. Man wird mit Förderung und Fördertöpfen nie jeden Einzelfall im Blick haben können. Grundsätzlich aber sollten wir alle Regionen mit ihren Herausforderungen mitdenken. Wir machen nicht nur Politik für die Großstädte wie Potsdam und Cottbus, sondern auch für die schwach besiedelten Regionen, und sie haben in sich schon sehr unterschiedliche Herausforderungen. Das sieht man auch an Ihrem letzten Punkt, in dem es um die Vermeidung von Abriss geht.
Ich glaube, dass die Formulierung nicht das sagt, was der eigentliche Kern ist. Ziel muss sein, dass über die Wohnraumförderung ökologische und energetische Sanierung attraktiv ist. Ein prominentes Beispiel – ich gucke in die Richtung – vor unseren Toren ist der Staudenhof. Als Nicht-Potsdamerin will ich mich in diese stadtpolitische Entscheidung nicht einmischen oder sie näher kommentieren. Gucken wir aber aufs Land, stellen wir fest, dass manche Regionen teilweise dringend auf Rückbau angewiesen waren. Das ist bitter und tut mir im Herzen weh, denn ich bin ein großer Fan der Baukultur der DDR, unabhängig davon, ob man es schön findet oder nicht: Gebäude aus allen Zeitschichten – auch der DDR – haben ihre Daseinsberechtigung.
Mein Fazit ist: Der Antrag der Linken greift Ansätze und Themen auf, die teilweise schon länger auf den Nägeln brennen. Vielleicht sind noch nicht alle ausgereift, aber wir sollten grundsätzlich in den folgenden Debatten zur Wohnraumförderung einige Aspekte aufgreifen. – Herzlichen Dank.