23. Juni 2022 | Aus dem Landtag, Landesplanung, Reden

Den Landesentwicklungsplan mit Leben füllen

Meine Rede zum Koalitionsantrag „Den Landesentwicklungsplan mit Leben füllen“ vom 23.06.2022. Ihr könnt euch die Rede auch beim rbb anschauen.

Drucksache zum Tagesordnungspunkt 7/5688

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

Planung hat in Brandenburg aus unserer Sicht drei große Herausforderungen. Wir haben starke Wachstumsschmerzen im berlinnahen Raum, wir haben aber auch sehr spezifische Herausforderungen im ländlichen Raum, und wir müssen auf den Klimawandel und die Klimafolgen reagieren und uns an diese anpassen. Der Landesentwicklungsplan ist das Herzstück der Landesplanung und versucht, Antworten auf all diese Fragen zu finden. Er legt unter anderem fest, wie und wo die Entwicklung Brandenburgs erfolgt, aber er legt auch fest – auch das wurde schon angesprochen -, wo in unserem Bundesland das erhalten bleibt, was Brandenburg für viele sehr liebenswert macht: den Freiraumverbund – der viele grüne Freiraum, den wir noch haben.

Der aktuelle Landesentwicklungsplan wurde, wie angesprochen, schon 2019 beschlossen und gilt ca. zehn Jahre. Bei Plänen, die auf so lange Sicht gelten, ist es sicherlich nicht gerade üblich, noch im Jahr des Inkrafttretens eine Evaluierung auf den Weg zu bringen. Trotzdem waren einige Ergebnisse sehr hilfreich. Wir haben aber auch festgestellt, dass der Landesentwicklungsplan eine gute Grundlage ist – gerade, wenn wir über ressourcenschonende Planung reden. Natürlich gibt es auch immer wieder Schwierigkeiten bei Planungsprozessen – viele von Ihnen sind Mitglied einer Gemeindevertretung, Stadtverordnetenversammlung -, das kennen Sie sicherlich aus Ihren Kommunen.

Deswegen schaut sich der Antrag vor allem die Rahmenbedingungen um den Plan herum an und bringt da konkrete Verbesserungen auf den Weg. Ich finde schon – es wurde angesprochen, dass der Antrag diffus bleibe -, dass es recht konkret ist, wenn wir zum Beispiel sagen, dass wir Planungswerkstätten einrichten wollen, dass wir bei der Bauleitplanung besser beraten wollen. Auch die Weiterführung der Planungsförderung ist ein sehr konkreter Punkt, den wir verankert haben.

(Beifall B90/GRÜNE und SPD)

Wir haben auch verankert, dass das Ganze immer mit dem Ziel einer ressourcenschonenden und nachhaltigen Entwicklung erfolgt, zum Beispiel indem man eben Innenentwicklung vor Außenentwicklung voranbringt. In vielen Aspekten unterstützt der Landesentwicklungsplan das schon. Wir kennen aber auch – Heiner Klemp hat mich einmal in seinen Wahlkreis mitgenommen – Probleme des sogenannten Außenbereichs im Innenbereich. Das sind viele Punkte, die sich vielleicht im Bereich der ministeriellen Koordinierungsrunde wiederfinden und angesprochen werden.

Wir haben aber auch festgestellt, dass es in vielen Landkreisen zu unterschiedlicher Auslegung des Planungsrechts kommt – das hatte Helmut Barthel schon angesprochen. Da geht es zum Beispiel darum, dass man im Landkreis X – ich will jetzt keine Namen nennen – eine Scheune ausbauen kann, im anderen Landkreis aber nicht. Das kann für Menschen sehr frustrierend sein. Daher ist es wichtig, dass wir hier auf eine möglichst einheitliche Anwendung hinwirken. Das stärkt dann vor allem den ländlichen Raum.

(Beifall B90/GRÜNE und SPD)

Uns im Landtag muss aber auch immer klar sein – das wurde von meiner Vorrednerin gerade angesprochen -, dass wir, wenn wir zusätzliche Aufgaben auf den Weg bringen, schauen müssen, ob wir das Personal in der Verwaltung haben. Ich bin mir nicht so sicher, ob jede Aufgabe von den Regionalen Planungsgemeinschaften erfüllt werden muss. Vielleicht können einige Aufgaben eher direkt von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium erfüllt werden. Im Prozess wird sich sicherlich zeigen, wer welche Aufgabe bekommt.

Ich möchte aber auf den Anfang der Rede zurückkommen. Herr Münschke, ich musste Ihnen einmal in Ihrer Rede ganz kurz zustimmen: Stimmt, wir haben vieles, was wir in der Evaluierung festgestellt haben, aufgenommen und das Ganze um Klimaschutz erweitert, was ich persönlich aber sehr begrüßenswert finde – Sie anscheinend nicht; das ist schade.

(Beifall B90/GRÜNE und SPD)

Wir haben deswegen auch festgelegt, die laufende Beobachtung von Raumentwicklungstrends um die Auswirkungen der Raumentwicklung auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung zu ergänzen. – Ich finde es wichtig, das zu trennen; das sind zwei unterschiedliche Dinge, die aber natürlich auseinander resultieren. – Diese Ergänzung hilft uns, den Klimaschutz auch im Bereich der Planung fundiert voranzubringen und damit eine nachhaltigere Entwicklung in ganz Brandenburg in Gang zu bringen.

Ich glaube, es ist klar geworden, dass wir den Landesentwicklungsplan in dieser Legislaturperiode nicht mehr anfassen werden, dafür aber verschiedene andere Dinge auf den Weg bringen werden. Ich glaube, es ist ein gutes Ergebnis, mit dem wir aus dieser Evaluierung gehen. Vielleicht noch ein letzter Punkt, weil gerade angesprochen wurde, was man sonst noch alles evaluieren könnte: Wir haben festgehalten, dass am Anfang der nächsten Legislaturperiode Ergebnisse vorliegen sollen. Dabei haben wir uns nicht auf die Siedlungsentwicklung beschränkt, sondern wollen breiter gucken; der Landesentwicklungsplan wirkt sich ja auf vieles aus. Es ist sicherlich sinnvoll, konkret über die Auswirkungen zu sprechen, wenn der Plan etwas länger in Kraft ist; denn der Landesentwicklungsplan gilt, wie gesagt, eigentlich für zehn Jahre. -Herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE und SPD sowie des Abgeordneten Bretz [CDU])

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