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Abspaltung der Kohlesparte ist für Landesregierung „Unternehmensangelegenheit“: Bündnisgrüne fordern: Die Landesregierung muss für Aufklärung sorgen

Potsdam, 08. Februar 2024

Die Brandenburger Landesregierung zieht keine Konsequenzen aus der angekündigten Abspaltung der Kohlesparte bei der LEAG und ihrer Eigentümerin, der tschechischen EPH. In einer Antwort auf eine umfangreiche Anfrage der Bündnisgrünen Landtagsfraktion, verweist die Landesregierung darauf, dass die „Unternehmensaufstellung“ eine „Angelegenheit des Unternehmens“ sei. Auch beteilige sie sich nicht an Spekulationen zu einer möglichen Insolvenz.

Der Fraktionsvorsitzende der Bündnisgrünen Landtagsfraktion, Benjamin Raschke mahnt: „Laut Antwort auf unsere kleine Anfrage beteiligt sich unsere Landesregierung nicht an Spekulationen über die Insolvenz von im Land Brandenburg ansässigen Unternehmen. Im Falle der LEAG ist es aber fatal, nicht über eine mögliche Insolvenz der Braunkohlensparte nachdenken zu wollen. Die Fakten sprechen dafür, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen.“

Im Kern dreht sich das Problem darum, ob der Kohleverstromer LEAG in Zukunft in der Lage sein wird, die Kosten der Rekultivierung seiner Tagebaue aufzubringen. Laut Angaben des Wirtschaftsministeriums geht man hier von zwei Milliarden Euro aus. Aktuell bereiten die LEAG und deren Eigentümer eine Abspaltung der ostdeutschen Kohlesparte vor, zu der kaum Details vorliegen. „Auch die Landesregierung unter Dietmar Woidke (SPD) scheint kaum mehr zu wissen. Im Prinzip müssten beim jedem verantwortungsvoll agierenden Landesvater alle Alarmsirenen klingeln“, sagt Raschke. „Wir brauchen dringend Transparenz, dass die Kosten der Rekultivierung unter allen Umständen abgesichert sind. Diese Gewissheit fehlt uns im Moment.“

Die Lausitzer Landtagsabgeordnete der Bündnisgrünen, Ricarda Budke weist darauf hin: „Sollte die ausgegründete Braunkohlensparte Insolvenz anmelden, wenn mit der Kohle kein Geld mehr verdient wird, dann besteht die Gefahr, dass damit auch die Verpflichtungen zur Rekultivierung nicht hinreichend abgedeckt sind. Wir müssen verhindern, dass die Kosten für die Rekultivierung auf die Brandenburger*innen zurückfallen, während die Gewinne der Kohleverstromung bei der LEAG bleiben. Zwei Milliarden Euro Rekultivierung, das entspricht mehr als 10% unseres Landeshaushalts. Dieses Risiko dürfen wir nicht eingehen!“ Damit die Rekultivierung wirklich insolvenzfest abgesichert ist, müssten die Vorgaben für die zu erbringenden Sicherheitsleistungen verschärft und transparent gemacht werden. „Vorausschauende Politik muss dafür Sorge tragen, dass diese Rückstellungen wirklich abgesichert und in der Hand des Allgemeinwohls sind und nicht im Unternehmen verbleiben. Dies kann zum Beispiel durch eine Stiftungskonstruktion geschehen“, so Budke.

Die Bündnisgrünen Landtagsfraktionen in den ostdeutschen Kohleländern Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben bereits im Frühjahr 2023 ein Konzept für eine Braunkohlefolgekostenstiftung vorgelegt. Das Konzept kann abgerufen werden unter: https://gruene-fraktion-brandenburg.de/publikationen/wie-ist-die-rekultivierung-der-tagebaue-in-den-ostdeutschen-kohlerevieren-langfristig-abzusichern

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