Meine Rede zum „Gesetz zu dem Sechsten Staatsvertrag über die Änderung des Landesplanungsvertrages und zur Änderung anderer Vorschriften“ vom 24.04.2024. Die Debatte könnt ihr euch auch hier beim RBB anschauen.
Drucksache zum Tagesordnungspunkt 7/9177
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich habe die Ausführungen der AfD-Fraktion gerade so verstanden, der Bundestag sei kein demokratisch legitimiertes Gremium, um Bundesrecht zu ändern. Da konnte ich jetzt nicht so recht folgen und habe Sie nicht so recht verstanden.
(Hünich [AfD]: Das war zu hochgestochen! – Lachen und Unruhe bei der AfD)
Natürlich ist der Bundestag berechtigt, Bundesrecht zu ändern; wir müssen uns dann eben in den Ländern damit auseinandersetzen.
An die Linke: Liebe Anke Schwarzenberg, ich gehe nachher noch auf die inhaltlichen Punkte ein. Ich bin mir gerade tatsächlich unsicher. Ich habe gerade noch einmal versucht, das im Protokollentwurf nachzuvollziehen. Wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, hat Die Linke damals zugestimmt, dass wir eine schriftliche Anhörung durchführen. Aber wir können gern nachher noch einmal im Protokollentwurf nachschauen. Es gab vier Gegenstimmen, und meiner Erinnerung nach waren das die Stimmen der AfD; bitte lass uns das nachher einfach klären. Ich war deswegen gerade ein bisschen verwirrt,
(Hünich [AfD]: Das habe ich mir gedacht!)
denn ich erinnere mich, dass wir tatsächlich vorher extra auf die Fraktionen zugegangen sind, um darüber zu sprechen. Ich komme jetzt zu meiner eigentlichen Rede: Ich weiß, es gibt wenige Tagesordnungspunkte mit so trockenen Titeln – dementsprechend sehen hier im Raum auch einige Gesichter aus -, und ich habe das Gefühl, dass dieses Thema im Vorfeld vielleicht nicht so sehr gecatcht hat. Vielleicht haben sich viele eher gedacht: Ach, noch so ein Staatsvertrag.
(Anhaltende Unruhe)
Deswegen ist es umso wichtiger, dass wir hier heute noch einmal darüber reden. Vielen Dank an die Kolleginnen und Kollegen, die dazu, was genau geändert wird, schon ausgeführt haben. Ich gebe mir Mühe, zu so später Stunde jetzt nicht alles zu wiederholen. Man muss aber sagen, dass die Änderung, die wir hier vornehmen, ziemlich interessant ist, denn sie gibt Antworten auf die Fragen, die uns häufig beschäftigen und die sehr oft an uns herangetragen werden: Der Zielkonflikt zwischen „Wir wollen Planung beschleunigen, wir wollen Bürokratie abbauen!“ und „Wir wollen, dass zum Bespiel der Umweltschutz weiter gewährleistet wird!“ entscheidet sich genau an solchen Fragen. Hier hat sich der Bundesgesetzgeber, das wurde ausgeführt, auf den Weg gemacht, die Ampel hat sich auf den Weg gemacht, um genau das anzugehen, und dafür wurde das Raumordnungsgesetz geändert. Deswegen ändern wir jetzt eben auch den Landesplanungsvertrag.
Auch meine Kollegin Nicole Walter-Mundt hat schon gesagt: Wir schaffen damit Rechtssicherheit, sorgen aber auch dafür – auch dazu wurde bereits ausgeführt -, dass Verwaltungsbeteiligungsverfahren modernisiert und digitalisiert werden, denn das ist die Grundlage dafür, dass wir uns auf die notwendigen Veränderungen einstellen, um der Klimakrise zu begegnen. Das heißt auf der einen Seite, dass wir die Energiewende schaffen wollen – wir wollen mit Solar- und Windenergie die Stromversorgung sichern -, und auf der anderen Seite, dass wir die Verkehrswende schaffen wollen; dafür brauchen wir beispielsweise den Ausbau von Schieneninfrastruktur. Das Ganze bringen wir unter einen Hut mit den Anforderungen, die wir beim Schutz unserer Natur, beim Schutz von Wasser haben – kurzum: beim Schutz von allem, was unser Bundesland lebenswert macht.
Tatsächlich hätten wir uns an der ein oder anderen Stelle eine andere Prioritätensetzung bei der Umsetzung des Bundesrechts gewünscht. So teilen wir die Ansicht, dass eine Einvernehmensregelung in Bezug auf die Belange von Natur-, Arten- und Wasserschutz besser gewesen wäre. Auch die Frage nach den Kompetenzen der Regionalen Planungsgemeinschaften, die ja faktisch aktiv Klimaschutz betreiben, halten wir für sehr relevant. Es ist ein Kompromiss, der nicht nur innerhalb der Brandenburger Landesregierung geschlossen wurde, sondern wir sprechen hier auch über einen Staatsvertrag mit dem Land Berlin. Von daher plädieren wir heute dafür, dass wir die Änderung so vornehmen.
Wir können das Verfahren schwer verzögern, da dann wieder Abstimmungen erfolgen müssten, und wir das in dieser Legislaturperiode wohl kaum mehr schaffen würden. Wenn wir uns vornehmen, dass wir im Sinne der Verfahrensbeschleunigung agieren, können wir diesen Prozess nicht um mindestens ein Dreivierteljahr verlängern. Anders würde es wegen der Landtagswahlen im Herbst nicht gehen, wir haben im Juni ja die letzte Plenarsitzung; es dauert, bis eine neue Regierung gebildet ist, bis sich die neuen Kolleginnen und Kollegen eingearbeitet haben.
(Dr. Berndt [AfD]: Sondersitzung!)
– Na ja, Herr Berndt, wir wissen ja auch, dass die Regierungsbildung eine gewisse Zeit braucht. Ich habe nichts gegen Sondersitzungen, aber wir müssen ja auch der Regierung die Zeit geben, sich mit Berlin abzustimmen. Von daher kann ich mir nicht vorstellen, dass wir das innerhalb dieser Legislaturperiode schaffen.
Von daher werbe ich um Zustimmung zu diesem Vertrag und dem Gesetzentwurf, und ich werbe dafür, bei der Umsetzung der Entscheidungen im Sinne unserer Natur, im Sinne des Klimaschutzes zu agieren. – Herzlichen Dank.
(Vereinzelt Beifall B90/GRÜNE)