Eine Anfrage der bündnisgrünen Landtagsabgeordneten Ricarda Budke ergab, dass von einem möglichen Abbau von Sanden und Kiesen in Uckermark-Barnim auch Schutzgebiete betroffen sein könnten.
„Für unsere Fraktion ist es ein absolutes No-Go, dass in hochwertigen Schutzgebieten Bergbau betrieben wird“, sagt Ricarda Budke. „Leider spielt das veraltete Bundesbergrecht den Rohstoffförderern in die Hände. Grundsätzlich machtlos ist das Land aber nicht. Genehmigt werden muss ein Abbauvorhaben durch das landeseigene Bergamt, das dem Wirtschaftsministerium unterstellt ist.“
Akut bedroht sei derzeit zwar noch keine Region in Nordost-Brandenburg, wie Planungsminister Rainer Genilke (CDU) auf Anfrage der der bündnisgrünen Landtagsabgeordneten Ricarda Budke mitteilte. „Über unternehmerische Planungen zu zukünftigen Abbauprojekten hat die Landesregierung keine Kenntnis“, erklärte Genilke. Derzeit werden noch die insgesamt 319 Stellungnahmen der zweiten Auslegung des Beteiligungsverfahrens (31. Juli – 9. Oktober 2023) ausgewertet. Bei zehn potentiellen Abbaugebieten von Sanden und Kiesen könnten aber Schutzgebiete wie das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin, das Europäische Vogelschutzgebiet Schorfheide-Chorin oder die Landschaftsschutzgebiete Barnimer Heide und Westbarnim betroffen sein.
Mit „größter Sorge“ sieht die bündnisgrüne Fraktion die Möglichkeit, dass auch – wie schon bei der Braunkohle – enteignet werden kann. „Im Anwendungsbereich des Bundesberggesetzes ist das grundsätzlich möglich“, kündigte Genilke an. Er schränkte zwar ein, dass dies in Brandenburg kaum in Betracht bezogen wurde, weil die Förderunternehmen mit den Eigentümer*innen eine „gütliche Einigung“ erzielt haben. „Eine gütliche Einigung muss nicht heißen, dass alles freiwillig und zur Freude aller abgelaufen sein muss“, gibt die Grünenpolitikerin aus Cottbus zu Bedenken. „Bei uns in der Lausitz kennt man den subtilen Druck zu gut. Mit wenig Aussicht auf Erfolg, dank eines veralteten Bergrechts und mit den Anwält*innen finanzstarker Förderunternehmen als Gegenüber lässt sich so manche Einigung schnell durchziehen.“
Die bündnisgrüne Fraktion hofft nun auf eine Änderung des Bergrechts auf Bundesebene. Der Fraktionsvorsitzende Benjamin Raschke weist darauf hin, dass derzeit Eckpunkte zur Modernisierung des Bergrechts vom Wirtschaftsministerium unter Robert Habeck erarbeitet werden. Auf Grundlage des Eckpunktepapiers soll dann ein Referentenentwurf entstehen. „Ziel ist es, noch in dieser Wahlperiode diese Modernisierung abzuschließen“, kündigte Raschke an.
Die Bündnisgrünen wollen in einem modernisierten Bergrecht klarere gesetzliche Vorgaben, die auch die Aspekte der Nachhaltigkeit und des Umwelt- und Ressourcenschutzes stärker berücksichtigen. „Es muss sichergestellt werden, dass das Interesse an der Gewinnung wirtschaftlich benötigter Rohstoffe gründlich gegen den Schutz von Natur, Umwelt und Menschen auf Grundlage staatlicher Vorgaben abgewogen wird“, so Raschke.