Das brandenburger Verbraucherschutzministerium stellt 2023 zusätzlich Gelder für die Katzenkastration zur Verfügung. Gemeinnützig anerkannte Tierschutzorganisationen können bis Jahresende eine zusätzliche Sonderförderung in Höhe von insgesamt 30.000 Euro in Anspruch nehmen. Davon profitieren auch die ehrenamtlichen Tierschützer*innen in den Tierschutzvereinen.
Dazu erklärt Ricarda Budke, bündnisgrüne Landtagsabgeordnete aus der Lausitz:
„Katzenkastration vermindert Leid und Krankheiten bei streunenden Katzen. Mit den Mitteln aus dem Verbraucherschutzministerium kann ihre unkontrollierte Vermehrung verhindert und Tierleid vorgebeugt werden. Die Tierschutzorganisationen in der Lausitz können die zusätzlichen Mittel für die Kastration und Sterilisation von streunenden Katzen gut gebrauchen.“
Hintergrund
Freilebende herrenlose Katzen können ein großes Tierschutzproblem darstellen. Aus diesem Grund unterstützt das Verbraucherschutzministerium gemeinnützig anerkannte Tierschutzvereine im Land Brandenburg bei der Kastration bzw. Sterilisation freilebender Katzen. Jede Katze kann bis zu zwölf Kitten im Jahr bekommen. Diese wiederum bekommen spätestens nach einem Jahr ebenfalls jede zwölf Kitten. Berechnungen des Deutschen Tierschutzbundes zu Folge können aus einer Katze im Laufe von 10 Jahren rund 200 Millionen Nachkommen entstehen.
Bewilligt werden höchstens 58 Euro für jede weibliche Katze und 20 Euro für männliche Tiere. Für weibliche Katzen ist die Förderung höher, weil der Eingriff bei ihnen aufwendiger ist. Alle Informationen und Hinweise zur Förderung sind auf der Internetseite des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) veröffentlicht: https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/lavg/foerdermittel/kastrationsterilisation-katzen/