Antwort der Landesregierung auf meine mündliche Anfrage 387 vom 28.01.2021.
Im Koalitionsvertrag wurde festgehalten, dass nach der Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes des Bundes „unverzüglich“ notwendige landesplanerische Änderungen vorgenommen werden sollten, um neue Tagebaue, Tagebauerweiterungen oder die Umsiedlung weiterer Dörfer auszuschließen. Derzeit gilt immer noch der Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd von 2014, der unter anderem eine Devastierung der Ortschaft Proschim und des Flugplatzes Welzow vorsieht. Der Braunkohleförderer LEAG verkündete inzwischen, dass der neue Tagebau Welzow-Süd II nicht mehr in Anspruch genommen wird. Die Braunkohlenplanung obliegt dem Land Brandenburg.
Mittlerweile gibt es vor Ort Ideen, wie die Region ohne den Tagebau Welzow-Süd II entwickelt werden kann. Dafür muss teils kommunale Bauleitplanung geändert oder geschaffen werden. Die Stadt Welzow setzt sich beispielsweise für die Ansiedlung eines Brand- und Katastrophenschutzzentrums am Flugplatz mit der Stationierung von Löschflugzeugen im Rahmen des europäischen RescEU-Programms ein (vgl. Berliner Zeitung, 14.12.2020: „Wie die Lausitz fliegen lernt“, ).
Ich frage die Landesregierung: Inwieweit wird die kommunale Bauleitplanung durch dennoch bestehenden Braunkohlenplan beeinflusst bzw. verhindert?