Meine Rede zum Antrag der Linksfraktion „Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter Genehmigungsvorbehalt der Kommunen stellen“ vom 24.03.2022. Die Rede könnt ihr euch auch beim rbb ansehen.
Drucksache zum Tagesordnungspunkt 7/5251
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
In Brandenburg – das wurde jetzt auch an den Redebeiträgen deutlich – zeigt sich wie in wenigen anderen Bundesländern besonders krass, wie unterschiedlich die Wohnungsmärkte sein können. Potsdam gehört auch zu Brandenburg und hat einen sehr, sehr angespannten Wohnungsmarkt. Die Wohnungssuche in Potsdam kann zu schierer Verzweiflung führen. Ich wohne zum Glück nicht in Potsdam, sodass ich das nicht selber erleben muss, aber ich kenne das Problem von Bekannten.
(Zuruf)
Ich wohne ganz gerne nicht in Potsdam, trotzdem gehört Potsdam zu Brandenburg. Das ist jetzt aber auch gar nicht das Thema, sondern ein Fakt. Wenn man dann eine Wohnung hat, ist eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf existenziell und führt häufig dazu, dass Menschen den Stadtteil verlassen müssen. Das wiederum führt zum Gegenteil von sozialer Durchmischung, die wir eigentlich befördern wollen. In anderen Teilen Brandenburgs – das wurde auch schon angesprochen – sehnen sich Regionen danach, dass bei ihnen junge Familien in eine der vielen freien Wohnungen ziehen. Aber zum Glück ist es das gute Recht eines jeden Menschen, sich zu entscheiden, wohin er ziehen möchte, auch wenn ich mir natürlich wünschen würde, dass viele junge Familien auch in andere Regionen ziehen.
Das bedeutet als Fazit: Wir als Landespolitik müssen angemessen auf diese sehr unterschiedlichen Belange reagieren und die Rahmenbedingungen dafür schaffen. Der Bund hat noch mit der schwarz-roten Koalition unter Unionsbauminister Horst Seehofer die Möglichkeit geschaffen, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen im Bestand bei mehr als fünf Wohneinheiten pro Haus zu verbieten. Das war übrigens noch ein Erfolg der SPD. Ich gratuliere Ihnen herzlich dazu.
Um es noch einmal klarzustellen: Es geht darum, dass wir als Land auf Grundlage eines Bundesgesetzes den Kommunen eine Möglichkeit – es geht nur um die Möglichkeit; das ging in der Debatte vielleicht ein bisschen quer – geben, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu regulieren, und auch nur dann, wenn das in einem Gebiet geschieht, das nachweisbar einen an-
gespannten Wohnungsmarkt hat. Wie spannend und herausfordernd die Frage ist, ob eine Ge-
meinde oder eine Stadt einen angespannten Wohnungsmarkt hat, haben wir hier im Landtag im Rahmen der Debatte zur Mietpreisbegrenzungs- und zur Kappungsgrenzenverordnung mehrfach diskutiert. Das war manches Mal auch ein bisschen tricky. Bei dieser Verordnung sagt mir mein Bauchgefühl eher, dass es sich beispielsweise im Falle von Potsdam um ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt handeln könnte. Schließlich liegen uns viele Fakten vor, auch die Einschätzungen aus den Gutachten für die anderen Verordnungen. Aber dieses Bauchgefühl
hätte natürlich vor Gericht wenig Bestand.
Die Stadtverordnetenversammlung in Potsdam hat allerdings einen ähnlichen Eindruck von der Lage. Sie beauftragte ihren Oberbürgermeister Mike Schubert, SPD, sich bei der Landesregierung für genau diese Verordnung einzusetzen. Ich hätte mir gewünscht, dass wir diese Frage im Ausschuss ausführlich und vielleicht auch zusammen mit der Stadt Potsdam diskutiert und dann auf fundierter Grundlage entschieden hätten, inwieweit solche Regelungen notwendig sind. Leider konnten wir uns in der Koalition nicht auf eine Überweisung verständigen, weshalb wir den Antrag heute ablehnen. – Danke.